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Private Krankenversicherung - Befreiung Versicherungspflicht

               Private Krankenversicherung                                  Befreiung von der Versicherungspflicht

Von der Versicherungspflicht können sich unter anderem Personen befreien lassen, die versicherungspflichtig werden! Hierfür gibt es mehrere Gründe:
  • aufgrund der Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze,
     
  • durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit während des Erziehungsurlaubs,
     
  • weil ihre Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird und sie mindestens fünf Jahre wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei waren (z.B. Altersteilzeit),
     
  • durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente oder die Teilnahme an einer berufsfördernen Maßnahme,
     
  • durch die Einschreibung als Student oder die berufspraktische Tätigkeit,
     
  • durch die Beschäftigung als Arzt im Praktikum,
     
  • durch die Tätigkeit in einer Einrichtung für Behinderte,
     
  • durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld und in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen.

Die Befreiung ist unwiderruflich. Versicherungspflicht tritt erst wieder ein, wenn der Versicherte aufgrund eines anderen Sachverhaltes versicherungspflichtig wird. Beispiel: Das Einkommen eines Arbeitnehmers liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Er kündigt seiner Krankenkasse und versichert sich privat. Bei einer späteren Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wird er wieder versicherungspflichtig. Jetzt kann er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, d.h. ab sofort kann er dauerhaft unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen, ohne dass er sich gesetzlich versichern muß oder darf. Wird er allerdings arbeitslos, so tritt wiederum Versicherungspflicht ein. Er kann sich jetzt wieder von der Versicherungspflicht befreien lassen und ist dann dauerhaft auch bei Arbeitslosigkeit privat versichert.

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